Allgemeine Geschäftsbedingungen der Münsterländer Hof GmbH
I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung
von Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie
für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels insbesondere
Zimmerbuchungen.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss 1. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch schriftliche Annahme des vom
Hotel abgegebenen Angebots durch den Besteller zustande. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verplichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2. Das Hotel haftet für seine Verplichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen
Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie
die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels.
4. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
5. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung des Hotels zulässig.
6. Das Einbringen und Anbringen von Dekorationsmaterial und/oder sonstigen Gegenständen wie z.B.
Werbematerialien ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung 1. Das Hotel ist verplichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verplichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch
genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der
vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
4. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel Münsterländer Hof eine
Zwischenrechnung erstellen.
5. Bei Veranstaltungen, die über 01.00 Uhr bis 03.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel ein Bedienungsgeld von 150,00 € pro angefangene Stunde veranschlagen. Bei Veranstaltungen die
über 03.00 Uhr bis 06.00 Uhr hinausgehen kann das Hotel ein Bedienungsgeld von 200,00 € pro
angefangene Stunde veranschlagen. Wenn mit dem Hotel nichts anderes vereinbart wurde.
6. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.
IV. Rücktritt /Stornierung 1. Eine Stornierung der reservierten Zimmer ist bis 30 Tagen vor
Anreise kostenfrei möglich.
Bei Stornierung innerhalb von 29-20 Tagen vor Anreise berechnen wir 20% des gesamten Reisepreises.
Innerhalb von 19-7 Tagen vor Anreise 50% des gesamten Reisepreises.
Innerhalb von 7-0 Tagen vor Anreise 80% des gesamten Reisepreises.
2. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor,
nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Räume und/oder Zimmer anderweitig zu vermieten.
3. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere
falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich
der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden. Das Hotel begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
4. Das Hotel kann bis zu 60 Tagen vor der Veranstaltung 50% des vertraglich vereinbarten
Betrages für die Rücktrittspauschale berechnen. Bei einem Rücktritt unter 60 Tagen vor
Veranstaltung beträgt die Rücktrittspauschale 80%. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste
3-Gänge Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
V. An- und Abreise 1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem Hotel schriftlich vereinbart.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den entsprechenden Veranstaltungsteilnehmern
bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte
Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus
Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden schaden hinaus
für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechung stellen.
Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
VI. Mitbringen von Speisen und Getränke Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur
nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel mitbringen. In diesen Fällen kann das Hotel eine
Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
VII Haftung 1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Vertragspartner nach
den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens
jedoch bis zu 3.500,00 €. Für Wertgegenstände ist die Haftung begrenzt auf 800,00 €. Geld
und Wertgegenstände die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von
20.000,00 € versichert.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast
schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
3. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht
keine Überwachungsplicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet das Hotel nicht.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
5. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
7. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
8. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt,
in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis
spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für
die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Plichtverletzung des
Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII Allgemeines 1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
3. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen
enthalten, bedürfen grundsätzlich vorher der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt
eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des
Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Entstandene
Kosten und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Veranstalter zu tragen.
VIIII Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.